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Hallo Gartenfreunde,

ich möchte euch darüber informieren, dass das neue Cannabisgesetz, welches am kommenden Freitag den Bundesrat passieren könnte, eine Regelung beinhaltet, die den straffreien Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen ab April ermöglicht. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung bestimmte Einschränkungen mit sich bringt, insbesondere im Hinblick auf den Anbau in Kleingärten.
 

Gemäß dem Gesetzestext wird das Wohnumfeld als möglicher Ort für den Anbau definiert, wohingegen Kleingartenanlagen als öffentliche Orte gelten. Dies bedeutet, dass der Anbau von Cannabis-Pflanzen in Kleingartenanlagen nicht gestattet ist, da es schwierig ist, die Pflanzen vor unbefugtem Zugriff zu schützen, wie Suzanne Krauß, Chefin des Stadtverbandes der Kleingärtner, erklärt.

Der Stadtverband der Kleingärtner, dem 179 Vereine mit etwa 30.000 Kleingärtnern angehören, weist zudem darauf hin, dass eine Vermietung ganzer Parzellen an Cannabis-Vereine nicht im Einklang mit dem Kleingartengesetz steht. Dieses Gesetz legt fest, dass eine ausgewogene Mischung aus Obst, Gemüse und Kräutern angebaut werden soll, was den Anbau von Cannabis ausschließt.

Es ist wichtig, diese Informationen zu berücksichtigen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei weiteren Fragen stehenwir euch gerne zur Verfügung.

Euer KGV Am Wiesenquell e.V.

Quelle"TAG24"