Bewerbung
Informationen für Garteninteressenten
Der Verein Am Wiesenquell e.V. verpachtet an Unterpächter freie Gärten. Hierzu ist eine Mitgliedschaft in unserem Verein erforderlich. Grundlage des Unterpachtverhältnisses ist die Kleingartenordnung sowie die Satzung des Vereins.
Der Gartenverein ist ein Verein, der von der Mithilfe seiner Vereinsmitglieder lebt. Das bedeutet, dass wir neben 5 Gemeinschaftsstunden pro Jahr die aktive Beteiligung und Mithilfe bei Vereinsfesten und Veranstaltungen erwarten, natürlich nur, wenn man auf viel gemeisamen Spaß steht. (z.B. Kuchen backen, Getränkeausgabe, Bier zapfen, grillen, Tanzen, )
Der Unterpächter kauft dem Vorpächter die Gartenlaube sowie den Pflanzenbestand ab. Zum Jahresanfang wird der Mitgliedsbeitrag, Pachtbeitrag, 5 Gemeinschaftsstunden, die Abrechnung der geleisteten Gemeinschaftsstunden im Vorjahrs sowie ein Versicherungsbeitrag wenn gewüncht, in Rechnung gestellt. Am Jahresende erfolgt die Abrechnung des Strom- und Wasserverbrauchs.
Die Gärten haben eine Größe von 200qm bis 440 qm. Um einen Garten zu bewirtschaften, sollte ausreichend Zeit eingeplant werden.
Auf der Grundlage des Kleingartengesetzes und der Satzung gibt es Vorschriften und Richtlinien, an die sich alle Mitglieder/Unterpächter halten müssen.
z.B.:
- 1/3 versiegelte Flächen (Laube, Terrasse, Weg etc.), 1/3Erholungsfläche (Rasen, Zierpflanzen, Teich) außerdem gilt für alle Gärten die Pflicht zum „Am Wiesenquell“, d. h. alle Gärten müssen ca. 1/3 gärtnerisch genutzt werden (Obst und Gemüseanbau).
- Es dürfen keine Nadelhölzer gepflanzt werden
- Keine Erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung
- Keine einseitige Bepflanzung (z.B. nur Kartoffeln)
- Einhaltung der Ruhezeiten
- Pflege des gepachteten Gartens und der angrenzenden Wege
- Einhaltung der Größenvorschriften für Lauben, Pergola, Gewächshäuser etc.; Bauliche Vorhaben sind vorher durch den Vorstand zu genehmigen
Die vollständigen Vorschriften und Richtlinien finden Sie auf unserer Homepage in der Satzung und in der Gartenordnung.
Falls Sie sich bewerben möchten, schicken Sie uns bitte die nachfolgende Formular ausgefüllt zurück oder besuchen sie uns zur Sprechstunde.
Auch telefonisch sind wir für Sie erreichbar.
Publiziert am: Freitag, 22. Dezember 2023 (1065 mal gelesen)
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